Rechtsprechung
VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verwaltungsgericht Bremen
GG Art 33 Abs 2
Stellvertretende Leiterin für das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Süd Besoldungsgruppe A14 - Angestellte im öffentlichen Dienst; Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; Auswahlgrundlage; Beförderungskonkurrenz; dienstliche Beurteilung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, juris Rn. 65; BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn. 37).Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris, Rn. 37).
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, juris Rn. 65;… BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn. 37). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidungen sind aktuelle dienstliche Beurteilungen der Bewerber, weil und soweit sie maßgebliche zuverlässige Aussagen zu ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthalten (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Jeder Bewerber um ein Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind; er kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes gerichtlich einfordern (sog. Bewerberverfahrensanspruch; BVerwG, Urt. v. 25.02.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05
Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Nur der Dienstherr kann durch die für ihn handelnden Organe ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Bewerber den fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2006 - 2 VR 2/05 - juris Rn. 6). - OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
Eine Vergleichbarkeit der Leistungseinschätzungen scheitert nicht daran, dass die Bewerber nicht denselben Status (Beamte, Tarifbeschäftigte) oder nicht dieselben Statusämter innehaben (Thüringer OVG, Beschl. v. 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, juris, Rn. 11). - OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12
Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen …
Auszug aus VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20
das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2013 - 2 B 294/12 -, juris Rn. 11).